Die Kosten

Gesetzlich Krankenversicherte

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie, es ist keine Überweisung vom Arzt notwendig. Zum Erstgespräch ist lediglich die Versichertenkarte mitzubringen, damit die Behandlung abgerechnet werden kann. Wenn Sie zudem unseren Anmeldebogen ausdrucken und mit mitbringen, erleichtert uns dies die Anamnese. Sie können sich den Anmeldebogen hier herunterladen. Zur Klärung Ihres Anliegens und der Behandlungsnotwendigkeit finden zunächst ein bis höchstens drei Sprechstundentermine statt. Wenn eine Psychotherapie begonnen werden soll, stellt Ihr/-e Therapeut/-in nach spätestens vier probatorischen Sitzungen, die von der Krankenkasse in jedem Fall übernommen werden, einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse, falls eine krankheitswertige psychische Störung vorliegt. Die Krankenkasse bewilligt, je nach Antragstellung, entweder bis zu 24 Sitzungen (Kurzzeittherapie) oder 60 Sitzungen (Langzeittherapie). Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

Ob eine Therapie für Sie hilfreich ist, kann meist zeitnah in unserer Sprechstunde abgeklärt werden. Wenn Sie hierfür unseren Anmeldebogen ausdrucken und mitbringen, erleichtert uns dies die Anamnese. Sie können sich den Anmeldebogen hier herunterladen.

Wenn Sie privat krankenversichert sind, wird Ihre Krankenversicherung in aller Regel die Kosten für eine Psychotherapie übernehmen. Das genaue Vorgehen, die Anzahl bewilligter Sitzungen und die nötigen Formalitäten sind jedoch von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich daher am besten schon vor einem Erstgespräch bei Ihrer Krankenversicherung über das Vorgehen und bitten Sie gegebenenfalls um die Zusendung der notwendigen Formulare. Ihr Therapeut wird Sie beim Antragsprozess gerne unterstützen.

Falls eine Beihilfeberechtigung besteht, sind in jedem Fall fünf probatorische Sitzungen beihilfefähig. Danach stellt Ihr Therapeut einen Antrag bei der zuständigen Beihilfestelle, bei dessen Genehmigung weitere 19 Sitzungen (Kurzzeittherapie) bis 55 Sitzungen (Langzeittherapie) Einzel- und/oder Gruppentherapie beihilfefähig sind. Eine Verlängerung um weitere 20 Sitzungen, in Einzelfällen auch darüber hinaus, ist in begründeten Fällen grundsätzlich möglich.

Selbstzahlende/Unternehmen

Wenn Sie sich für unsere Angebote interessieren, diese aber nicht in den Leistungskatalog der Krankenkassen fallen, besteht die Möglichkeit, die Kosten hierfür selbst zu tragen. Je nach Problemstellung und Auftrag an uns, können hier unterschiedliche Kosten anfallen.